10 % der Trinkwasserleitung sind bei einer Verkehrsanlage anrechenbar

Ingenieurbauwerke in Verkehrsanlagen

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 10/2018

Stellt ein Planer einer Verkehrsanlage in seinen Plänen Ingenieurbauwerke dar, für die er nicht gleichzeitig in derselben Leistungsphase auch die Objektplanung im Auftrag hat, kann er nach § 46 Abs. 4 Nr. 2 HOAI 10 % der anrechenbaren Kosten dieser Ingenieurbauwerke  als Teil seiner anrechenbaren Kosten ansetzen.

----

2 Seiten

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,19 € *

Ähnliche Beiträge