Akquiseleistungen wie honorieren?

Auch ohne Planungsvertrag Aufwandsentschädigung geltend machen<br /><br />Prof. Dr. Jur. Hans Rudolf Sangenstedt

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 12/2014
FKT
Recht
Auch ohne Planungsvertrag Aufwandsentschädigung geltend machen

Prof. Dr. Jur. Hans Rudolf Sangenstedt

Bei vorvertraglichen Akquiseverhältnissen ist es sinnvoll, eine Vereinbarung zu treffen, die nicht formbedürftig ist. Die – noch nicht rechtskräftige – Entscheidung eines Oberlandesgerichtes zeigt, dass selbst bei einem Nichtvorliegen eines konkludenten Planungsvertragsverhältnisses der Planer nicht völlig rechtlos ist. Er kann zumindest eine Aufwandsentschädigung verlangen, wenn er diese angekündigt hat und die Bauherrenschaft hierauf eingegangen ist.

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