Akquiseleistungen wie honorieren?

Auch ohne Planungsvertrag Aufwandsentschädigung geltend machen<br /><br />Prof. Dr. Jur. Hans Rudolf Sangenstedt

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 12/2014
FKT
Recht
Auch ohne Planungsvertrag Aufwandsentschädigung geltend machen

Prof. Dr. Jur. Hans Rudolf Sangenstedt

Bei vorvertraglichen Akquiseverhältnissen ist es sinnvoll, eine Vereinbarung zu treffen, die nicht formbedürftig ist. Die – noch nicht rechtskräftige – Entscheidung eines Oberlandesgerichtes zeigt, dass selbst bei einem Nichtvorliegen eines konkludenten Planungsvertragsverhältnisses der Planer nicht völlig rechtlos ist. Er kann zumindest eine Aufwandsentschädigung verlangen, wenn er diese angekündigt hat und die Bauherrenschaft hierauf eingegangen ist.

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 2,19 € *

Anzeige: Unternehmens Porträt


Massives Mauerwerk 2.0

In Zeiten des akuten Wohnraum- und Fachkräftemangels sind effiziente Planungs- und Ausführungsmethoden wichtiger denn je. Deshalb entwickelte die KS-Modulbau GmbH & Co. KG als erstes Unternehmen der Kalksandsteinindustrie einen Fertigungsprozess für die Herstellung von Modulbauwänden. Mit ihren Mauerwerkstafeln verbindet sie die wirtschaftliche Vorfertigung mit der bewährten robusten Massivbauweise aus hauseigenem Kalksandstein.
 

Hier erfährst du mehr

 

Anzeige


Schöck Combar®. Die Antwort auf aktuelle Fragen
 

Im Video: Prof. Dr.-Ing. Johann-Dietrich Wörner stellt die besonderen Eigenschaften des Glasfaserverbundwerkstoffs Schöck Combar® vor.

Jetzt das Statement im Video ansehen

Ähnliche Beiträge