Bauliches Erscheinungsbild ist entscheidend - Haftung

Von Prof. Dr. jur. Hans Rudolf Sangenstedt

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Deutsches Ingenieurblatt 05/2013
FKT
Recht
Von Prof. Dr. jur. Hans Rudolf Sangenstedt

Reihenhäuser als „senkrecht geteilte Wohneinheiten“ mit nur einschaligem Mauerwerk als Trennung und durchgehenden Geschossdecken? Sicherlich der falsche Weg, um Kosten einsparen zu wollen. Der Bundesgerichtshof urteilt jedenfalls klar: Was dem Erscheinungsbild nach ein Reihenhaus ist, muss auch als solches geplant und ausgeführt werden. Inklusive aller Anforderungen beispielsweise an den Schallschutz.

Rubrik: RECHT

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