Bestimmung der Honorarzone - Tragwerksplanung

von Dipl.-Ing. Dieter Enseleit<br /> Dipl.-Ing. Gabriele Henkens

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 03/2013
Management
von Dipl.-Ing. Dieter Enseleit
Dipl.-Ing. Gabriele Henkens

Die Honorarzone Tragwerksplanung ergibt sich nach dem statisch-konstruktiven Schwierigkeitsgrad auf Grundlage der in § 50 Abs. 2 HOAI aufgeführten Bewertungsmerkmale. Die Autoren des nachfolgenden Beitrags unterbreiten einen Vorschlag, wie verfahren werden kann, wenn eine Zuordnung nach § 50 Abs. 3 nicht zweifelsfrei möglich ist...


Rubrik: Management

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