In einigen Jahren wird es ernst. Gemäß EUGebäuderichtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden dürfen ab 2021 nur noch Niedrigstenergiegebäude gebaut werden. Für behördlich genutzte Gebäude gilt dies zwei Jahre früher. Der Begriff Niedrigstenergiegebäude wird als ein Gebäude definiert, das eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz, mit einem fast bei Null liegenden oder sehr geringen Energiebedarf, aufweist [1]. Bis zum 9. Juli 2012 müssen die Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen, was in Deutschland mit der EnEV 2012-Novelle der Fall sein wird [2]. Gebäude, die diesen hohen Ansprüchen genügen, sind hierzulande nach dem Passivhaus-, Null-Energie-Haus-, der Plus-Energie-Haus-Standard realisierte Gebäude oder die KfW-Effizienzhäuser 40 und 55…
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