Das ewige Problem

Doppelhonorierung bei Anbau, Umnutzung oder Sanierung

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 11/2016
FKT
Recht

Die anrechenbaren Kosten (a.K.) eines Objekts bilden die Honorarbasis jeder HOAI-Abrechnung. Die Honorartabellen der HOAI sind in e-Funktion aufgebaut, steigen also anfänglich steil an und nähern sich später, zum Schluss asymptotisch, entsprechend den letzten a.K. einer Tabelle an. Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, die Honorarbasis richtig zu bestimmen, anderenfalls treten Honorarverluste  in.  

Die Ermittlung der anrechenbaren Kosten als Honorarbasis ist in § 4 Abs. 1 HOAI geregelt. Die a.K. werden als Teil der Kosten für die Herstellung, den Umbau, die Modernisierung, Instandhaltung / Instandsetzung von Objekten sowie für die damit zusammenhängenden Aufwendungen bestimmt. Ermittelt werden diese Kosten über die Kostenermittlung der DIN 276-1: 2008-12. 

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