Das Honorar bei der Erweiterung von Objekten

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Deutsches Ingenieurblatt 05/2017
FKT
Recht

Ein Kindergarten soll einen Anbau erhalten, um zur Kindertagesstätte zu werden. Ein bestehender Hochwasserschutzdamm soll verlängert werden. Eine Straße erhält einen neuen Fahrstreifen angebaut. Eine Heizungsanlage erhält einen weiteren Abgang zur Versorgung eines Nebengebäudes. Doch wie sind die Erweiterungsbauten in der aktuellen HOAI 2016 bei den Begriffen definiert?

Nach § 2 Abs. 4 HOAI liegt bei den oben genannten Beispielen jeweils eine Erweiterung eines Objekts vor. Honorarrechtlich bleibt es bei einem Objekt, welches insgesamt entweder einen Neubau oder einen Umbau darstellt. Regelmäßig ist die mitzuverarbeitende Bausubstanz anzusetzen.

Umfang: 2 Seiten

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