Dauer und Höhe der Haftung als Parameter

Haftungsbeschränkungen<br /><br />Von Prof. Dr. Jur. Hans Rudolf Sangestedt

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 01-02/2014
FKT
Recht
Haftungsbeschränkungen

Von Prof. Dr. Jur. Hans Rudolf Sangestedt

Eine Beschränkung der ausufernden Haftung von Ingenieuren und Architekten kann dem Grunde nach über zwei Parameter erfolgen. Zum einen kann die Dauer der Haftung beschränkt werden. Diese beträgt Bauwerke betreffend nach § 634 a Abs. 1 Ziff. 2 BGB fünf Jahre. Zum anderen kann die Höhe der Haftung –welche gesetzlich unbegrenzt ist – durch Einführung einer benannten Höchstgrenze limitiert werden.

Beide Möglichkeiten stellen Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen des BGB dar, weshalb sie besonders vereinbart werden müssen. Soweit dies individualrechtlich – also durch Aushandeln – geschieht sind solche Haftungsbeschränkungen möglich.

Rubrik: Recht

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 2,19 € *

Ähnliche Beiträge

Anzeige

Ihr Job: als Ingenieur*in München mitgestalten

Wir bei den SWM machen München zu einer der lebenswertesten Städte der Welt. Durch zukunftsweisende Projekte prägen wir das Bild unserer schönen Stadt und sorgen dafür, dass die Energie fließt und der Verkehr rollt. Wie wir das schaffen? Mit ambitionierten Ingenieur*innen, die fühlbare Mehrwerte für Münchens Bürger*innen schaffen wollen. Die Lust auf Verantwortung haben und jede Menge Gestaltungsspielraum mit Ideen füllen. Klingt nach dem, was Sie suchen? 

Dann lassen Sie uns gemeinsam das Stadtbild von morgen und Ihre Zukunft gestalten.

swm.de/ingenieure