Dauer und Höhe der Haftung als Parameter

Haftungsbeschränkungen<br /><br />Von Prof. Dr. Jur. Hans Rudolf Sangestedt

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 01-02/2014
FKT
Recht
Haftungsbeschränkungen

Von Prof. Dr. Jur. Hans Rudolf Sangestedt

Eine Beschränkung der ausufernden Haftung von Ingenieuren und Architekten kann dem Grunde nach über zwei Parameter erfolgen. Zum einen kann die Dauer der Haftung beschränkt werden. Diese beträgt Bauwerke betreffend nach § 634 a Abs. 1 Ziff. 2 BGB fünf Jahre. Zum anderen kann die Höhe der Haftung –welche gesetzlich unbegrenzt ist – durch Einführung einer benannten Höchstgrenze limitiert werden.

Beide Möglichkeiten stellen Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen des BGB dar, weshalb sie besonders vereinbart werden müssen. Soweit dies individualrechtlich – also durch Aushandeln – geschieht sind solche Haftungsbeschränkungen möglich.

Rubrik: Recht

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,19 € *

Ähnliche Beiträge