Die Verjährungsuhr tickt jetzt etwas früher

Das Landgericht München hat den Zeitpunkt für die Abnahme der Tragwerksplanung neu definiert

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 3/2009
FKT
Recht

Jahrelang schon wetteifern die Gerichte in Deutschland um eine möglichst schlüssige Festlegung des richtigen Zeitpunktes der Abnahme einer Tragwerksplanung als einer geistigen Arbeit, für die eine förmliche Abnahme ausscheiden dürfte. Nun hat das Landgericht München diesen Überlegungen eine weitere Variante hinzugefügt. Spätestens dann, wenn der Rohbau abgenommen wird, sind auch die tragwerksplanerischen Leistungen abgenommen, meint dieses Gericht. Warum es das meint und welche Konsequenzen dieses Urteil für die Tragwerksplaner hat, wird nachfolgend erläutert.

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