Drakonische Strafen

Ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder Gefängnis drohen dem, der unterhalb der HOAI-Mindestsätze anbietet – auch im Internet

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Deutsches Ingenieurblatt 9/2010
FKT
Recht

Wer als Ingenieur oder Architekt Grundleistungen aus der HOAI zu Honoraren anbietet, die unterhalb der Mindestsätze der HOAI liegen, kann, wenn er deshalb angezeigt wird, weil er das Gesetz missachtet, nämlich die HOAI, mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro belegt, ersatzweise mit sechs Monaten oder, im Wiederholungsfalle, sogar mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Das gilt natürlich auch für Angebote im Internet. Darauf weist im folgenden Beitrag die Wettbewerbszentrale hin, die mehrere authentische Beispiele nennt, die auf der Internet-Auftragsplattform MyHammer vorgekommen und vor Gericht gebracht worden sind.

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