Eines oder mehrere Objekte?

Hochwasserrückhaltebecken

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 10/2016
FKT
Recht

Hochwasserrückhaltebecken können aus einem oder mehreren Objekten bestehen. Es stellt sich aber die Frage, wann die Planungsleistung für ein oder mehrere Objekte im Sinne der HOAI vergeben wird.

Wird ein Hochwasserrückhaltebecken neu erstellt und dient es lediglich dem Rückhalt, liegt nur ein Objekt vor. Wird das Becken aus bestehenden Dämmen mit eigener Funktion gebildet (Flutpolder) und liegen im Becken weitere Bauwerke, liegen mehrere Objekte vor.

Umfang: 2 Seiten

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