Es brennt?

Zum Honorar der Planung von Brandmeldeanlagen

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Deutsches Ingenieurblatt 09/2017
Zum Honorar der Planung von Brandmeldeanlagen

Die DIN 14675 ist anerkannte Regel der Technik für Brandmeldeanlagen und benennt Planungsleistungen, die zu erbringen sind, wenn der Planer den Auftrag dazu hat. Dabei handelt es sich sowohl um Grundleistungen der HOAI, deren Honorare sich aus den anrechenbaren Kosten von Technischer Ausrüstung ergeben, als auch um Besondere Leistungen, deren Honorare frei vereinbar sind. Betroffen sind Anlagen der Anlagengruppe 5 (fernmelde- und informationstechnische Anlagen).

Umfang: 2 Seiten

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