Für alle Neubauten jetzt vorgeschrieben

Mit dem EEWärmeGesetz trat am 1. Januar die Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien in Kraft

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Deutsches Ingenieurblatt 1-2/2009
Forschung und Technik

„Wir sollten den breiten gesellschaftlichen Konsens über erneuerbare Energien nutzen und gemeinsam das Thema voranbringen. Der Beitrag zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit wie auch für Beschäftigung und Innovation sind das lohnende Ziel, wenn wir hier an einem Strang ziehen.“ Mit diesen beiden Sätzen hat Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) im Deutschen Bundestag seine Rede zur Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) beschlossen, das am 1. Januar in Kraft getreten ist. Und so Inhalt und Intention dieses Gesetzes und des vorhergegangenen Erneuerbare-Energien-Gesetzes etikettiert. Weil seine Rede auch den Beratenden Ingenieuren die Neuerungen inhaltlich näherbringt, die mit ihnen ja in täglicher Praxis umgehen müssen werden, drucken wir sie nachstehend wortwörtlich ab.

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