Geld auch ohne Arbeit

Für Urlaub, bei Krankheit und im Alter muss der Arbeitgeber gesetzlich geregeltes Entgelt auch ohne Arbeitsleistung zahlen

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 6/2008
FKT
Recht

Das kennt jeder: Im Urlaub und wenn man krank ist, zahlt der Chef das Gehalt weiter. So will es das Gesetz, das uns alle schützt, allen aber im Wortlaut nicht immer bekannt ist und deswegen auch stets Anlass zu Streit und Auseinandersetzungen gibt. Die 5. Folge unserer Artikelserie über das Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis erläutert deshalb sowohl den Chefs als auch den Mitarbeitern die Einzelheiten dieser manchmal recht komplizierten gesetzlichen Regelungen.

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