Haftungsrechtlich überlegen

Könnte die GmbH & Co. KG eine Rechtsform auch für freiberufliche Ingenieurbüros sein?

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Deutsches Ingenieurblatt 10/2008
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Weil den Ingenieurbüros eine immer höhere und auch immer häufigere Haftung für die Ergebnisse ihrer Arbeit abverlangt wird, werden dort auch immer häufiger konkrete Überlegungen über die vorteilhafteste Rechtsform des eigenen Büros angestellt: GbR? GmbH? Partnerschaftsgesellschaft? Um diese drei drehen sich solche Gedanken normalerweise. Im folgenden Beitrag kommt eine vierte Möglichkeit ins Spiel: die GmbH & Co. KG. Sie ist, trotz aller grundsätzlichen Hindernisse, auch für Freiberufler-Büros möglich – und den anderen haftungsrechtlich immens überlegen.

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