HOAI-Leistungsbilder sind keine Leistungskataloge

Das Primat der intelligenten Planung und Ausführung<br /><br />Prof. Dr. Jur. Hans Rudolf Sangenstedt

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 09/2014
FKT
Recht
Das Primat der intelligenten Planung und Ausführung

Prof. Dr. Jur. Hans Rudolf Sangenstedt

Unter bestimmten Gesichtspunkten sind die Leistungsbilder der HOAI nicht maßgebend für den notwendigen Leistungsumfang eines Planers. Sie können zur Auslegungshilfe eines Vertragsverhältnisses hinzugezogen werden, aber nicht auf den Prozentpunkt genau eine Grundleistung bewerten.

Mit der notwendigen Klarheit hat das OLG Celle bestätigt, dass die HOAI-Leistungsbilder kein Arbeitsprogramm für denjenigen Ingenieure sind, welche HOAI-Verträge abschließen oder die HOAI zur Grundlage ihres Vertrages machen.

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