Honorar aus Honorartafeln

HOAI: Honorare sind nicht an den tatsächlichen Aufwand gekoppelt

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 01-02/2017
FKT
Recht

Planer hätten gerne mehr Honorar, wenn der tatsächliche Aufwand für die Bauüberwachung das vereinbarte Honorar überschreitet. Auftraggeber würden gerne weniger Honorar zahlen, wenn der tatsächliche Aufwand für die Planung von Abbruchmaßnahmen gering ist. Das geht nicht, wenn die HOAI maßgeblich ist, denn sie kennt keinen unmittelbaren Bezug zum tatsächlichen Aufwand einzelner Teilleistungen oder für Teile der Planung.

Planer hätten gerne mehr Honorar, wenn der tatsächliche Aufwand für die Bauüberwachung das vereinbarte Honorar überschreitet. Auftraggeber würden gerne weniger Honorar zahlen, wenn der tatsächliche Aufwand für die Planung von Abbruchmaßnahmen gering ist. Das geht nicht, wenn die HOAI maßgeblich ist, denn sie kennt keinen unmittelbaren Bezug zum tatsächlichen Aufwand einzelner Teilleistungen oder für Teile der Planung.

Umfang: 2 Seiten

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,19 € *

Ähnliche Beiträge