Honoraransprüche von Projektentwicklern

Schutz bei kaufmännischen Fehlentscheidungen<br /><br />Von Prof. Dr. Jur. Hans Rudolf Sangenstedt

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Deutsches Ingenieurblatt 04/2014
FKT
Recht
Schutz bei kaufmännischen Fehlentscheidungen

Von Prof. Dr. Jur. Hans Rudolf Sangenstedt

Geschäfte im Vorfeld der über die Leistungsbilder der HOAI gebührenrechtlich definierten Ingenieur- und Planerleistungen sind dem klassisch nach HOAI arbeitenden Planer fremd. Gleichwohl sind in der Bauentwicklungs- und Bauplanungsszene „Projektentwickler“ nicht mehr wegzudenken. Der Projektentwickler, eine Art Scout in der Planungsbranche, arbeitet entweder auf eigene Rechnung oder im Auftrag von Investoren oder Bauherrn mit dem Ziel, geeignete Flächen zur Bebauung mit angedachten Projekten zu finden und sogar durch Einflussnahme auf die die Planungshoheit innehabenden öffentlich rechtlichen Gebietskörperschaften „baureif“ zu machen.

Diese Aufgaben berühren auch Leistungen, die in den Leistungsbildern der Flächen- und Objektplanung erfasst sind. Zur Suche und zur Bebaubarkeit bereitstehender Flächen im Vorfeld offizieller Bauvoranfragen werden regelmäßig Informationen gesammelt, die dann an einen Auftrag gebenden Investor weitergeleitet werden.

Rubrik: RECHT

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