Nachgründung mittels Betonpfählen und Unterfangungen

Gründungsertüchtigung

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Deutsches Ingenieurblatt 7/8 2018
Gründungsertüchtigungen zählen zu den baukonstruktiven Herausforderungen eines jeden Ingenieurs. Sind Überbeanspruchungen bereits im Bauwerk durch Risseschäden sichtbar oder Umbaumaßnahmen mit einhergehender höherer Belastung der Fundamente geplant, müssen diese nachträglich ertüchtigt werden. In oft langwierigen Planungs- und Baubegleitprozessen sind für sämtliche Problemstellungen Lösungsansätze zu entwickeln und zu diskutieren, um eine optimale Variante umzusetzen.

Eine statische Bestandsaufnahme mit Überprüfung der Fundamente und Baugrund beanspruchung, eventuelle Begutachtung vorhandener Schäden und konstruktive Aufmaße vor Ort bilden die Grundlagen für die statischkonstruktive Ertüchtigung von Gründungs bauteilen.

Die Planung der neuen Gründungskonstruktion stützt sich stets auf ein zugehöriges Baugrund- und Gründungsgutachten unter Berücksichtigung des aktuellen und höchsten Grundwasserstands. Für die Baudurchführung ist zu überprüfen, inwieweit eine Wasserhaltung einzuplanen ist, damit das Grundwasser während der Gründungsarbeiten nicht höher als bis 0,50 m unterhalb des tiefsten Punkts der Baugrube ansteht. Das Grundwasser muss auf seine Betonaggressivität überprüft und die Konstruktion auf die Ergebnisse abgestimmt werden.

Sind störende Altfundamente teilweise zurückzubauen oder an die neue Konstruktion anzupassen, sollte zum Schutz der Bestandskonstruktion schwingungs- und erschütterungsarme Technik eingesetzt werden. Vor dem Abgraben im Fundamentbereich ist ein entsprechender Ablaufplan zu erarbeiten und die zugehörigen Bauzustände der einzelnen Herstellungsschritte sind statisch zu untersuchen.

Aussteifungen, Abfangungen und Unterfangungen der Bestandskonstruktion begleiten die Maßnahmen in erforderlichem Umfang. Hierbei ist DIN 4123 zu beachten. Werden zur Gründungsertüchtigung zusätzliche Fundamente vorgesehen, sind ihre Einflüsse aufeinander, wie zum Beispiel aus ihrer Höhenlage, und das zukünftige Verhaltender Tragwerke zueinander zu prüfen. Können unterschiedliche Setzungen nicht ausgeschlossen werden, sollte eine konsequente Entkopplung und das Vorsehen von Setzungsfugen erfolgen. Berücksichtigt werden müssen beider Planung auch bau physikalische Aspekte wie das Unterbinden einer ungewollten Schallübertragung.

Im folgenden Beispiel wurden Verpresspfähle mit kleinem Durchmesser nach DIN 4128 gewählt. Die Norm wurde abgelöst durch DIN EN 14199 in Verbindung mit DINSPEC 18539.

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