Neu: Immer den Verbau planen

HOAI 2013 – Der Verbau ist und bleibt ein getrenntes Objekt<br /><br />Von Dipl.-Ing. Peter Kalte, RA Michael Wiesner LL.M.

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 04/2014
FKT
Recht
HOAI 2013 – Der Verbau ist und bleibt ein getrenntes Objekt

Von Dipl.-Ing. Peter Kalte, RA Michael Wiesner LL.M.

Die Planung des Verbaus ist die Planung eines eigenständigen Objektes – sowohl in der Objekt- als auch in der Tragwerksplanung. Das ist auch in der HOAI 2013 geblieben. Neu ist die Ermittlung der anrechenbaren Kosten in der Tragwerksplanung. Ob ein Verbau zu planen ist, hat sich durch die Änderung der VOB 2012 und insbesondere der VOB/C gravierend umgestaltet. Demnach ist heute ein Verbau immer und in allen Fällen auftraggeberseitig ausführungsreif zu planen.

Rubrik: RECHT

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