Nicht alle Honorare sind verordnet!

HOAI 2013 und Infrastrukturplanungen<br /><br />Dipl.-Ing. Peter Kalte, RA Michael Wiesner LL.M.

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Deutsches Ingenieurblatt 05/2014
HOAI 2013 und Infrastrukturplanungen

Dipl.-Ing. Peter Kalte, RA Michael Wiesner LL.M.

Die HOAI 2013 gilt wie bisher auch für die meisten Infrastrukturplanungen, die bei einem Neubaugebiet erforderlich sind, wie Wasserversorgungsanlagen, Abwasserentsorgungsanlagen, Gasversorgung, Verkehrsanlagen und Straßenbeleuchtung. Neu hinzugekommen sind die Fernwärmeleitungen.

Weiter nicht verordnet sind Planungsleistungen für Leitungen der Stromversorgung und der Telekommunikation. Die so genannte Leitungskoordination ist eine Besondere Leistung, weil dies eine objektübergreifende Leistung darstellt.

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