Nicht automatisch höheres Honorar

Der BGH zu Stufenverträgen<br /><br />Dipl.-Ing. Peter Kalte, RA Michael Wiesner, LL. M.

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 03/2015
FKT
Recht
Der BGH zu Stufenverträgen

Dipl.-Ing. Peter Kalte, RA Michael Wiesner, LL. M.

Bei Stufenverträgen gilt die zum Zeitpunkt der späteren Beauftragung gültige HOAI. Dabei ist zu beachten, dass bei diesen Verträgen nicht die bei Vertragsschluss der frühen und bereits beauftragten Leistungsphasen gültige HAOI über die gesamte Vertragslaufzeit gilt. In manchen Fällen kann es zu einem Mehrvergütungsanspruch für Planer kommen.

Der BGH hat mit Urteil vom 18.12.2014 wie folgt entschieden: Bei Stufenverträgen gilt die HOAI zum Zeitpunkt der späteren Beauftragung.

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