Nicht jede Leistung kann delegiert werden

Bei der Vergabe von Bauleistungen hat der Auftraggeber auch nicht delegierbare Pflichten

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 10/2011
FKT
Recht

Nicht alle Leistungen eines Auftraggebers sind ohne Weiteres delegierbar und über das Honorar für verordnete Leistungen nach HOAI erfasst. Gerade bei der Vergabe von Bauleistungen hat der Auftraggeber eigene Leistungspflichten, und die Planer wirken dabei mit. Entsprechend sind Honorarkürzungen in der Leistungsphase 7 der HOAI nur in Ausnahmefällen berechtigt. Andererseits gehört, wie auch die Antworten der Gütestelle Honorar- und Vergaberecht (GHV) in Mannheim auf zwei Anfragen ergeben haben, die Zusammenstellung und Bearbeitung von Vergabe- und Vertragsunterlagen zu den in der HOAI verordneten Leistungen, aber dazu werden beim Planer Rechtskenntnisse vorausgesetzt.

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