Planungsfehler des Bauunternehmers

Überholt? Strenge Differenzierung zwischen Bauherrn, Planer und Unternehmer<br /><br />Prof. Dr. Jur. Hans Rudolf Sangenstedt

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 07-08/2015
FKT
Recht
Überholt? Strenge Differenzierung zwischen Bauherrn, Planer und Unternehmer

Prof. Dr. Jur. Hans Rudolf Sangenstedt

Bei einer Vielzahl von Bauprozessen geht es zunächst darum, Fehlerursachen festzustellen. Im nächsten Schritt werden die Fehlerursachen einem oder mehreren Baubeteiligten zugeordnet und deren Verantwortung für die Baufehler festgelegt. Da Baufehler regelmäßig multikausal sind, trifft es die Baubeteiligten meist in Form einer Gesamtschuldnerhaftung. Diese Gesamtschuldnerhaftung wird intern quotal ausgeglichen.

Die Fehlerverteilung hat ihren Ursprung in der Grundkonstellation des Bauens, die nach wie vor gilt. Im klassischen Bauvorhaben schuldet der Bauherr dem Unternehmer Planungen, auch Ausführungsplanungen, nach denen der Bauunternehmer fehlerfrei bauen kann.

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