POLITIK - Billigangebote können keine vollwertigen Planungen zeitigen

Mittelstandsfeindliche Praktiken bei der Vergabe von Ingenieurleistungen bedrohen deren Qualität – Jeder Beratende oder selbstständige Ingenieur kennt jene Situationen, die im folgenden Beitrag zum Ausgangspunkt einiger wohl berechtigter Mutmaßungen geno

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Deutsches Ingenieurblatt 01-02/2012
Mittelstandsfeindliche Praktiken bei der Vergabe von Ingenieurleistungen bedrohen deren Qualität – Jeder Beratende oder selbstständige Ingenieur kennt jene Situationen, die im folgenden Beitrag zum Ausgangspunkt einiger wohl berechtigter Mutmaßungen genommen werden: der potenzielle Auftraggeber einer Ingenieurleistung drückt das normale Honorar desjenigen, dessen Bestes er eigentlich haben will, solange herunter, bis der sein Bestes beim besten Willen nicht mehr geben kann; auch der muss ja, um damit auskommen zu können, was er einhalten soll, seine Leistungen so lange erodierend herunterdrücken, bis sein Honorar und seine Leistung wieder zueinander passen. Langfristig und flächendeckend richtet sich diese Drückerei, die der unseligen und gefährlichen "Geiz-ist-geil-Ideologie" anzulasten ist, ganz allgemein und deswegen auch im ganz Konkreten nämlich gegen jene, die das Beste haben müssten, aber nur das Zweitbeste kriegen können, gegen die Auftraggeber selbst.

Bei der Novellierung der HOAI im Jahr 2009 wurden viele Regelungen zur Bemessung der Honorare neu gefasst. Dies nutzend, werden von manchen Auftraggebern neue Wege beschritten, die HOAI wird „kreativ“ angewendet.
Zunehmend wird dabei sowohl von öffentlichen als auch von großen privaten Auftraggebern bei Ausschreibungen und Vergaben von Planungen für Ingenieurbauwerke im Zuge von Streckenplanungen – auch für die Leistungsphasen 3 und 4 der HOAI bei der Objektplanung und für die Leistungsphase 3 bei der Tragwerksplanung – eine Vielzahl von Einzelbauwerken zu einem Gesamtpaket geschnürt.
Diese Vergabepraktiken sind unter anderem aus dem Bestreben zu verstehen, den Koordinierungsaufwand des Auftraggebers zu vermindern, werden aber zusätzlich auch als Begründung benützt, um die anrechenbaren Kosten für unterschiedliche einzelne Bauwerke zu einer Gesamtsumme zusammenzufassen. Durch den degressiven Verlauf der an die Bausummen gekoppelten Honorare sind somit die auf das einzelne Bauwerk entfallenden Honorare deutlich verringert…

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