Die Mitgliederversammlung des AHO am 3. Mai hat beschlossen, mit der Ausarbeitung des Gutachtens die TU Darmstadt und die TU Berlin zu beauftragen. „Mit dem Gutachten sollen die rasanten Veränderungen im Planungsgeschehen der letzten beiden Jahrzehnte qualitativ verdeutlicht werden“, erklärte der Vorsitzende des Vorstandes des AHO, Ernst Ebert, das Vorhaben. Spätestens am 30. September soll das Gutachten vorliegen, damit die Ergebnisse noch in die laufende Honorarstrukturuntersuchung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) eingebracht werden können, die als Teil der Novellierung der HOAI derzeit durchgeführt wird. Insgesamt soll die Novellierung der HOAI bekanntlich bis zum Ende dieser Legislaturperiode mit der Verabschiedung einer neuen modernisierten HOAI abgeschlossen werden...
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