Professionalität und Leidenschaft wertschätzen

Mehr Attraktivität für den Beruf durch angemessene Honorare

Deutsches Ingenieurblatt 4/2021
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Was ist eigentlich der angemessene Preis für eine erbrachte Leistung? Gerade wenn es um die Honorierung einer (geistigen) Leistung geht, erfahren zahlreiche kreative Berufe mangelnde Wertschätzung. Die Berufsgruppe der Ingenieure ist da kein Einzelfall. Legt man gewisse Parameter zugrunde, lässt sich zumindest eine Einschätzung der Wirtschaftlichkeit treffen. Und genau da liegt das Problem für viele Ingenieurbüros, die händeringend Mitarbeiter suchen: Um als Unternehmen wirtschaftlich zu agieren, orientiert sich die Gehälterstruktur auch daran, dass der Mitarbeiter sein Einkommen durch seine Arbeitsleistung (mit-)erwirtschaftet. Ist die Mitarbeiterakquise bereits durch zu wenige Absolventen ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge eine Herausforderung, erhalten die Ingenieurbüros nun Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt durch noch attraktivere Beschäftigungs- und Gehälterstrukturen in staatlichen Ämtern. Ein Ingenieurbüro hat eine Gegenüberstellung vorgenommen. Verbunden mit einem eindeutigen Appell an Gesetzgeber, Auftraggeber, Entscheider.

Seit dem 1. Januar 2020 gibt das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Schreiben vom 13.09.2019 folgenden Orientierungswert für „Mitarbeiter“ eines Planungsbüros, sprich Architekten und Ingenieure, vor: 82 Euro netto.

Im Folgejahr trat zum 1. Januar 2021 das novellierte Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen in Kraft. Nachdem die Mindestsätze der HOAI vor dem EUGH am 04.07.2019 aufgehoben wurden und die ebenfalls am 1. Januar 2021 novellierte HOAI mit Honorartabellen – die nur noch Orientierungscharakter haben – wirksam wurde, schien zunächst der Boden für zukünftige Honorare nach unten offen.

Entscheidend ist, dass mit dem überarbeiteten Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) im letzten Moment im Bundestag die Orientierungswerte in der HOAI als Zielmarke für „angemessene Honorarhöhen“ definiert wurden. Doch was ist angemessen und welche Probleme ergeben sich aus der bisherigen Vergütung von freiberuflich tätigen Ingenieuren und Architekten?

Welches Honorar finanziert das Gehalt?
In einem Ingenieurbüro mit einer 40-Stunden-Woche und 30 Tagen Urlaub beträgt das monatliche Zeitkonto der Arbeitnehmer 173,33 Stunden pro Monat. Darin enthalten sind auch die „unproduktiven“ Zeiten von Urlaub, Arbeitsausfall und Akquisition. In den vergangenen Jahren betrug bei den technischen Angestellten des beispielhaft untersuchten Ingenieurunternehmens die Produktivität 75 %.
Legt man den Orientierungswert von 82,- Euro zugrunde, dann folgt ein maximales Honorar auf Stundenbasis von 173,33 x 75 % x 82,- Euro = 10.659,80 Euro.

Nun kommt der Deckungsfaktor ins Spiel. Um welches Vielfache müsste der Arbeitnehmer Honorar einnehmen, um sein Gehalt zu finanzieren? Schließlich müssen Arbeitnehmeranteile, Overhead, Versicherungen, EDV, Lizenzen, Gebäudemiete, Fahrzeuge etc. mitfinanziert werden ...
Dieser Faktor liegt seit Jahren bei dem Beispiel-Unternehmen bei 2,4, beinhaltet dabei lediglich 5 % Wagnis und Gewinn.

Das sich ableitende Bruttogehalt des angestellten Architekten oder Ingenieurs beträgt somit maximal 4.441,58 Euro pro Monat oder ein Jahresgehalt von 53.300 Euro unabhängig der Berufserfahrung. Doch ist das angemessen?

Erst nach dem Erstellen dieser Berechnung ergab eine Recherche im Netz, dass die 2020 durchgeführte Strukturbefragung für angestellte Hochbauarchitekten der Bundesarchitektenkammer sowie die Umfrage zur wirtschaftlichen Lage von Architekten- und Ingenieurbüros von Bundesingenieurkammer, AHO und VBI die o. g. Kalkulation bestätigte.

Bauen erfordert viel Leidenschaft
Im Folgenden werden die eigenen Erfahrungen des Verfassers herangezogen, um die aus Sicht vieler Kollegen mittlerweile deutliche Diskrepanz und Unangemessenheit der bisherigen Vergütung im freien Beruf und der öffentlichen Hand zu dokumentieren.

Die Bauleitung im Hochbau ist ein extremes Beispiel für einen notwendigen Arbeitseinsatz sowie höchste Profession beim Management und der Technik. Ein Projektleiter für einen Hochbau, der mehrere 10 Millionen Euro Bauvolumen steuert, kennt keinen „9-to-5-Job“. Er kennt auch keinen Urlaub, in dem er ungestört bleibt. Das „Abenteuer“ Bauen treibt ihn an – und es hat schon Fälle gegeben, wo sich manch einer noch aus dem Kreissaal heraus um die Belange seines Auftraggebers kümmerte. Solch hochprofessionelles Personal mit 53.300 Euro Jahresgehalt zu vergüten, ist unangemessen und sollte im Vergütungsbereich eines Oberarztes liegen.

Aktuelle Gehaltsforderungen eines jungen Bachelorabsolventen im Beispielunternehmen als Ingenieur lagen bei 4.200,- Euro Bruttogehalt. Sein Argument war: Das Tiefbauamt der Stadt Augsburg zahle dieses Gehalt. Eine Rückfrage beim Leiter des Tiefbauamts bestätigte, dass die Einstufung bei E11 vorgenommen werde und dies nach drei Berufsjahren ein Gehalt von 4.240,84 Euro bedeute. Hinzu komme 2020 eine Jahresprämie von 75 %.

Das Jahresgehalt von 54.060 Euro kann in der öffentlichen Verwaltung für einen Bachelor mit drei Jahren Berufserfahrung also bereits über dem oben errechneten maximalen Jahresgehalt eines angestellten Architekten oder Ingenieurs liegen.

Es ist auch eine Folge der unzureichenden Vergütung, dass immer weniger junge Menschen den Beruf des Architekten oder Bauingenieurs ergreifen oder gar nicht auf die Idee kommen, in ein Planungsbüro zu gehen. Bei einem Besuch der Hochschulen in Essen und Bochum, um Absolventen für eine Niederlassung im Ruhrgebiet zu gewinnen, erstaunte ein Dekan die potenziellen Arbeitgeber mit folgender Aussage: „Ingenieurbüro? Da gehen unsere Studenten nicht hin. Die gehen alle in die Verbände und in den öffentlichen Dienst.“ Auf die Frage nach dem Warum folgte die pragmatische Antwort: „Dort gibt es mehr Geld und das Leben ist ruhiger.“

Es lässt sich tatsächlich zunehmend beobachten, dass Mitarbeiter, die ein ruhigeres Lebensmodell bevorzugen, vermehrt in den öffentlichen Dienst oder in Verbandspositionen abwandern.
Und es zeigte sich, dass Mitarbeiter, die innerhalb der Probezeit für ein Ingenieurbüro als unzureichend qualifiziert erachtet wurden, zusehends feste Anstellungen im öffentlichen Dienst erhielten. In einem Fall erfolgte ein Hinweis an den Amtsleiter, dass die sich bewerbende Person weder für die ausgeschriebene Stelle geeignet sei, noch diese ansatzweise ausfüllen könne. Das stand seiner Einstellung allerdings nicht im Weg.

Fazit
Das kann auf Dauer nicht gutgehen. Wir brauchen auch in Zukunft leistungsbereite Ingenieure und Architekten, die sich für ihr Projekt begeistern. Das „Abenteuer“ Bauen ist für den überwiegenden Teil der im Baubereich tätigen Kollegen ein Teil des Lohns und trägt zur Zufriedenheit vieler Angestellter in den freien Berufen bei. Wenn sich die Kolleginnen und Kollegen aber mit Ihresgleichen im öffentlichen Dienst vergleichen, kommt immer mehr das Gefühl der Ungerechtigkeit auf. Und es wird verglichen: „Die haben den sicheren Arbeitsplatz, tragen kein Risiko, verdienen mehr Geld und haben den ruhigeren Job.“

Unser Fazit ist klar. Von einer angemessenen Vergütung waren und sind wir für das, was wir leisten, immer noch weit entfernt. Alles was unter die bisherigen Mindestsätze fällt, ist mehr als unangemessen. Natürlich muss sich die Branche auch an die eigene Nase fassen. Warum geben wir „Preisspielchen“ wiederholt nach und verkaufen uns – und auch unser Personal – deutlich unter Wert?

In Zeiten der „Systemrelevanz“ sollte folgende Überlegung viel stärker in den Fokus gerückt werden: „Was passiert eigentlich, wenn es in naher Zukunft zu wenige Architekten und Ingenieure als Freiberufler gibt, die noch in der Lage sind, beispielsweise ein Krankenhaus zu planen oder zu sanieren?“

Warum der Gesetzgeber nicht festschreibt, dass Architekten- und Ingenieurleistungen ausschließlich von studierten Architekten und Ingenieuren erbracht werden dürfen, ist in Zeiten der übermäßigen Qualitätssicherung und Akkreditierungswut nicht nachvollziehbar. Dann wäre es vielleicht auch möglich gewesen, die Mindest- und Höchstsätze beizubehalten. Stattdessen stehen wir nun alle vor der Aufgabe, die Angemessenheit der Honorare ggf. juristisch zu klären.
Auch wenn dieser Beitrag Einzelbeobachtungen wiedergibt, bestätigen zahlreiche Büroinhaber hinter vorgehaltener Hand die in diesem Artikel aufgeführten Beobachtungen. Die Autoren hoffen nun, mit diesem Meinungsartikel einen Anstoß zur Diskussion gegeben zu haben.