RECHT - Gestaffelte Urlaubsansprüche

Differenzierte Regelungen für Arbeitnehmer altersdiskriminierend? – Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub. Dieser beträgt gemäß § 3 Bundesurlaubsgesetz vier Wochen. Definiert sind dort für eine Sechs-Tage-Woch

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Deutsches Ingenieurblatt 01-02/2013
Differenzierte Regelungen für Arbeitnehmer altersdiskriminierend? – Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub. Dieser beträgt gemäß § 3 Bundesurlaubsgesetz vier Wochen. Definiert sind dort für eine Sechs-Tage-Woche 24 Werktage. Wird in einem Betrieb lediglich – wie in den meisten Ingenieurbüros üblich – an fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 20 Tage.

Über diesen Mindesturlaub hinaus werden bereits seit Längerem zusätzliche Urlaubstage vereinbart. Derartige Regelungen finden sich nicht nur in individuellen Arbeitsverträgen, sondern insbesondere auch in Tarifverträgen. In einer Reihe dieser Tarifverträge – insbesondere des öffentlichen Dienstes – gelten altersspezifische Urlaubsstaffelungen. Diese hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 20.03.2012 (Aktenzeichen 9 AZR 529/10) als altersdiskriminierend gewertet.

Der Ausgangsfall
Die bei Prozessbeginn 37 Jahre alte Klägerin ist als Angestellte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden in der Fünf-Tage-Woche bei einem Landkreis beschäftigt. Für das Beschäftigungsverhältnis gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser gewährt Beschäftigten pro Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Urlaubstage, bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Urlaubstage und nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage. Die Klägerin begehrt für die beiden zurückliegenden Jahre jeweils einen zusätzlichen Urlaubstag, obwohl sie das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat…

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