RECHT - Immer mehr Ausnahmen

Minderhonorare (Teil 1): Pauschalhonorare können sich schnell als rechtsunwirksam erweisen – Um Ingenieure und Architekten an gesetzlich unzulässige HOAI-Minderhonorare zu binden, konstruieren die Oberlandesgerichte in Abweichung vom gesetzgeberischen Wi

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Deutsches Ingenieurblatt 03/2012
Minderhonorare (Teil 1): Pauschalhonorare können sich schnell als rechtsunwirksam erweisen – Um Ingenieure und Architekten an gesetzlich unzulässige HOAI-Minderhonorare zu binden, konstruieren die Oberlandesgerichte in Abweichung vom gesetzgeberischen Willen offenbar ganz bewusst immer neue Ausnahmen von der gesetzlichen Mindestsatzvorschrift der HOAI. Besonders bei pauschalen Honorierungen kann es da zu Problemen kommen, weil sie rechtsunwirksam sein können, wenn sie sich bei einer Nachkalkulation als außerhalb des gesetzlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI liegend erweisen sollten. Deshalb werden wir in dieser und den in den kommenden beiden Ausgaben die (1.) Gültigkeit von Pauschalhonoraren behandeln, (2.) die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Minderhonoraren beschreiben und (3.) die Besonderheiten diesbezüglicher Verträge der Tragwerksplaner und Planer der Technischen Ausrüstung erklären.

1.Die HOAI stellt staatliches Preisrecht dar. In übereinstimmung mit dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen regelt auch die HOAI 2009 in Paragraf 7 Absatz 1, dass das Honorar sich nach der schriftlichen Vereinbarung bestimmt, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung im Rahmen der Mindest- und Höchstsätze treffen. Eine Abweichung von den Mindest- und Höchstsätzen kann allein durch schriftliche Vereinbarung in Ausnahmefällen nach Paragraf 7 Absatz 3 HOAI geschehen. Über die HOAI-Parameter lässt sich das jeweilige Mindest- und Höchsthonorar unter Zugrundelegung einer Kostenbasis, nämlich einer
Kostenberechnung nach der DIN 276 oder, soweit eine solche nicht vorliegt, nach der Kostenschätzung nach der DIN 276 oder, wenn die Parteien noch keine Planung als Voraussetzung für eine Kostenschätzung oder Kostenberechnung vorliegen haben, auf Basis einer Baukostenvereinbarung bestimmen…

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