RECHT - Klare Kriterien

Notwendigkeit und Angemessenheit des Umbauzuschlages bei Umbauten von Verkehrsanlagen – Die Fachkommission Verkehrsanlagen des Ausschusses der Kammern und Verbände der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) hat Kenntnis von der Tatsache,

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Deutsches Ingenieurblatt 12/2012
Notwendigkeit und Angemessenheit des Umbauzuschlages bei Umbauten von Verkehrsanlagen – Die Fachkommission Verkehrsanlagen des Ausschusses der Kammern und Verbände der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) hat Kenntnis von der Tatsache, dass es Anweisungen von Straßenbauämtern an ihre Mitarbeiter gibt, in denen die Berechtigung eines Umbauzuschlags beim Vollausbau einer bestehenden Verkehrsanlage verneint wird. Im Artikel „Umbau oder Neubau“ in der DIB-Ausgabe 07-08/2012 stellt der Autor Berechtigung eines Umbauzuschlags bei einem Vollausbau ebenfalls in Frage. Der AHO sieht dies anders und legt mit diesem Beitrag seine Sicht des Sachverhalts dar.

Im genannten Beitrag formuliert der Autor: „Wird das Objekt neu erstellt, liegt kein Umbau vor. Folglich fehlt die Voraussetzung für einen Umbauzuschlag nach § 35 HOAI.“ Diese Aussagen treffen nach Ansicht des AHO nicht zu. Die Fachkommission Verkehrsanlagen möchte nachfolgend erläutern, warum beim Bauen im Bestand immer ein Umbauzuschlag für eine angemessene Honorierung erforderlich ist und wie dieser zu ermitteln ist…

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