Anfrage 1: Ein Auftraggeber möchte wissen, ob er eine Rechnung, mit der ein Auftragnehmer einen Honorarabschlag von pauschal 5.000 Euro fordert, so bezahlen müsse.
Anfrage 2: Ein Auftragnehmer berichtet, dass einer seiner Auftraggeber sich regelmäßig erst nach mehreren Monaten mit den Rechnungen beschäftige, die er eingereicht hat, und diese dann, ohne weitere Begründung, meist auch nur teilweise begleiche. Vier Monate nach Einreichen der jüngsten Schlussrechnung habe der Auftraggeber ihm diese nun zurückgeschickt mit der Begründung, die Rechnung sei nicht prüfbar und damit auch nicht fällig. Der Auftragnehmer will nun wissen, ob das rechtens sei.
Anfrage 3: Ein Auftragnehmer möchte wissen, ob er jeder Rechnung alle Unterlagen, wie beispielsweise die Kostenberechnung, erneut beilegen müsse, damit seine Honorarrechnung als prüfbar gelte…
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