RECHT - Vier Bedingungen

Minderhonorare (Teil 2): Bindung an HOAI-widrige Pauschalvereinbarungen – Im März-Heft haben wir eine dreiteilige Artikelserie über die juristischen Fallstricke der gesetzlichen Mindestsatzvorschrift der HOAI begonnen. Nachdem wir im ersten Teil die Gült

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Deutsches Ingenieurblatt 04/2012
Minderhonorare (Teil 2): Bindung an HOAI-widrige Pauschalvereinbarungen – Im März-Heft haben wir eine dreiteilige Artikelserie über die juristischen Fallstricke der gesetzlichen Mindestsatzvorschrift der HOAI begonnen. Nachdem wir im ersten Teil die Gültigkeit von Pauschalhonoraren behandelt hatten, folgt hier nun im zweiten Teil eine Abhandlung über die Zulässigkeit von Minderhonoraren und die Bindung an HOAI-widrige Pauschalvereinbarungen, für die vier Bedingungen erfüllt sein müssen, die unser Autor ausführlich erläutert. Im dritten und letzten Teil dann werden dann in der Mai-Ausgabe die Besonderheiten diesbezüglicher Verträge der Tragwerksplaner und Planer der Technischen Ausrüstung erklärt.

Vier Voraussetzungen müssen nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BauR 1997, 677 = NJW 1997, 2329) vorliegen, damit ein Auftraggeber sich darauf berufen kann, das gesetzwidrig vereinbarte Honorar sei für ihn bindend. Diese vier Voraussetzungen ihrerseits sind in jedem neuen Fall im Einzelnen variierend festzustellen und zu prüfen, auch wenn der Bundesgerichtshof versucht hat, Rechtssicherheit im Bereich der ausgehandelten gesetzwidrigen Honorare zu bringen. Auf das gesetzwidrig vereinbarte und abgerechnete Honorar kann sich der Auftraggeber nur berufen, wenn
1. Architekt oder Ingenieur bei Abschluss der HOAI-widrigen Pauschalvereinbarung sich selbst in Widerspruch zur HOAI gesetzt hat.
2. der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der gesetzwidrigen Honorarvereinbarung vertraut hat,…

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