RECHT - Zusätzlich honorierbar

Die Bearbeitung von Unternehmernachträgen ist dem Planer nach HOAI 2009 extra zu vergüten – Die vor anderthalb Jahren vom Bundesgerichtshof über die Anrechnung von Baunachträgen beim Kostenanschlag hergestellte Rechtslage ist auf die aktuelle HOAI grunds

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Deutsches Ingenieurblatt 04/2012
Die Bearbeitung von Unternehmernachträgen ist dem Planer nach HOAI 2009 extra zu vergüten – Die vor anderthalb Jahren vom Bundesgerichtshof über die Anrechnung von Baunachträgen beim Kostenanschlag hergestellte Rechtslage ist auf die aktuelle HOAI grundsätzlich übertragbar und führt dazu, dass für die Bearbeitung von Unternehmernachträgen ein Zusatzhonorar verlangt werden kann, wie sich auch aus den Antworten auf die drei Anfragen ergibt, die in den vergangenen Monaten bei der Gütestelle für Honorar- und Vergaberecht (GHV) in Mannheim zu diesem Thema eingegangen sind. Dies allerdings nur dann, wenn der Auftragnehmer bisher mangelfrei gearbeitet hat, die Nachträge vom Auftraggeber veranlasst worden sind und es zu einer schriftlichen Honorarvereinbarung kommt.

Anfrage 1: Ein Auftraggeber fragt an, ob die Prüfung von Bauunternehmernachträgen über das Grundhonorar für die verordneten Leistungen nach aktueller HOAI abgegolten ist.
Anfrage 2: Ein Planer will wissen, wie er ein Honorar für die Prüfung von Bauunternehmernachträgen vereinbaren kann.
Anfrage 3: Der gleiche Planer möchte zusätzlich wissen, wie weitgehend er Unternehmernachträge, zum Beispiel durch Einholen von Vergleichsangeboten, prüfen muss. Die Gütestelle Honorar- und Vergaberecht hat auf diese drei Fragen folgendes geantwortet: ...

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