Übertragung von Verantwortung

Zur Haftung des Prüfingenieurs und der Sachverständigen nach LBO<br /><br />Prof. Dr. Jur. Hans Rudolf Sangenstedt

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Deutsches Ingenieurblatt 11/2014
FKT
Recht
Zur Haftung des Prüfingenieurs und der Sachverständigen nach LBO

Prof. Dr. Jur. Hans Rudolf Sangenstedt

Der Rückzug des Staates aus der präventiven Prüfung und Überwachung von Bauvorhaben ist gestaltet worden durch die Übertragung dieser Aufgaben auf Private. In allen Bauordnungen der Länder (BauO) finden sich Vorschriften, nach denen die Bauherrenschaft Prüfingenieure oder Sachverständige zu beauftragen hat, die ihrerseits Nachweise, Stichprobenkontrollen und abschließende Erklärungen über die bauordnungsrechtliche Korrektheit eines Bauvorhabens beibringen müssen.

Dies betrifft gerade die sicherheitsrelevanten Teile des Bauens, wogegen die rein planerischen Bereiche der Gestaltung eines Bauvorhabens und dessen Übereinstimmung mit den planungsrechtlichen Kriterien nach dem Bebauungsplan oder Bestand nach wievor bei den Genehmigungsbehörden liegen.

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