Unverschuldet und doch betroffen?

Vorsicht Durchsuchung

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 03/2016
Management

Die Möglichkeit einer behördlichen Durchsuchung erscheint den meisten Selbstständigen eher unwahrscheinlich. Dabei ist es gar nicht so abwegig – auch wenn man sich nichts zu Schulden hat kommen lassen. Wie sich richtig verhalten wird, sollte im Vorfeld bekannt sein. Denn stehen die Beamten erst einmal vor der Tür, ist es dafür meist zu spät.

Die Möglichkeit, dass urplötzlich die Staatsanwaltschaft, die Steuerfahndung oder der Zoll vor der Tür stehen, erscheint vielen schlicht irreal und so unwahrscheinlich, dass eine Vorbereitung auf den Fall der Fälle nicht erfolgt.

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