Was grundsätzlich gilt

Honorare beim Bauen im Bestand

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 03/2016
FKT
Recht

Planen, Ausschreiben und Vergeben, aber auch die Objektüberwachung bei Bestandsobjekten sind aufwändig und risikoreich. Die Honorierung der Ingenieurleistungen hierfür ist in der HOAI 2013, anders als in der HOAI 2009, wieder den Honorarparametern und Grundsätzen der HOAI 2002 angeglichen worden.

Das erste Problem beim Bauen im Bestand ist meist die Prüfung durch den Bauherrn, ob eine Baumaßnahme überhaupt sinnvoll ist. Hierzu geschieht regelmäßig eine Bestandsaufnahme, meist verbunden mit einer Machbarkeitsstudie.

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