Wer die Wand öffnet, muss sie auch wieder verschließen

Schnittstelle zwischen Technik und Bau

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 09/2016
FKT
Recht

Zwischen Architekt und Fachplaner der Technischen Ausrüstung gibt es Schnittstellen, die gerne zu Streit führen. Das betrifft insbesondere das Verschließen der verbleibenden Öffnung zwischen Technik und Bauwerk bei Durchbrüchen. Wer ist wann dafür zuständig?

Durchbrüche sind für den Brandschutz brisant und für den Schallschutz sensibel. So ist der Verschluss mehrfach genutzter Öffnungen vom Architekten, der Verschluss einfach genutzter Öffnungen (nur von einer Anlage genutzt) vom Fachplaner zu planen.

Umfang: 3 Seiten

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