Wer ist verantwortlich?

Planungsvorsorge bei drückendem Grundwasser<br /><br />PROF. DR. JUR. HANS RUDOLF SANGENSTEDT

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 05/2015
FKT
Recht
Planungsvorsorge bei drückendem Grundwasser

PROF. DR. JUR. HANS RUDOLF SANGENSTEDT

Drückendes Grundwasser stellt Planer vor Herausforderungen. Doch wer trägt die Verantwortung für die Planungsvorsorge? Der Objektplaner? Der Tragwerksplaner? Oder beide?

Drückendes Grundwasser ist ein jedem Planer bekanntes Problem. Die Sicherheit eines Kellers gegen drückendes Wasser wird durch die Planung einer sogenannten „weißen Wanne“ regelmäßig geschaffen. Geschieht dies nicht und der Keller wird bei drückendem Grundwasser undicht, stellt sich die Grundfrage, ob der Objektplaner, meist ein Architekt, oder der Tragwerksplaner vom Bauherrn in Anspruch genommen werden kann.

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