Zur Kostenverantwortung der Planer - Kostenplanung (II.)

Von Prof. Dr. jur. Hans Rudolf Sangenstedt

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 07-08/2013
FKT
Recht
Von Prof. Dr. jur. Hans Rudolf Sangenstedt

Zu den erklärten Zielen der HOAI 2009 und der HOAI 2013 gehört es, dem Auftraggeber größtmögliche Kostensicherheit bei der Entwicklung eines Bauvorhabens zu geben. Dieser Artikel zur Kostenplanung ist der zweite in einer Reihe von drei Beiträgen. In dieser Ausgabe beleuchtet der Autor die Kostenverantwortung der Ingenieure und Architekten.

Rubrik: Recht

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