Zusätzliches Honorar sollte schriftlich vereinbart werden

Papier ist geduldig

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 11/2017
FKT
Recht

Vielen Praktikern ist noch im Kopf, dass es nur dann mehr Honorar für Besondere Leistungen gibt, wenn eine schriftliche Vereinbarung vorliegt. Das kommt aus den Zeiten der HOAI 1996/2002. Heute genügt der mündliche Auftrag des Auftraggebers. Dennoch sollten nachträgliche Honorarvereinbarungen schriftlich geschlossen werden, denn dann sind sie zweifelsfrei dokumentiert. Wie eine solche Vereinbarung aussieht, wird hier dargestellt.

Umfang: 2 Seiten

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,19 € *

Ähnliche Beiträge