Die Wohnungsbaugenossenschaft „Neues Berlin“ hat in 33 Gebäuden die Aufzugsanlagen umgerüstet. Um einen uneingeschränkten Zugang für alle Bewohner zu gewährleisten, wurde eine zusätzliche Haltestelle auf Gehwegniveau angelegt.
Ein barrierefreier Aufzug muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen: Laut Bauordnung sollte er eine Größe von mindestens 1,10 mal 1,40 Meter bei einer Tragfähigkeit von 630 Kilogramm besitzen. Ab einer Türbreite von 90 Zentimetern ist die Kabine auch mit Rollstuhl oder Kinderwagen gut zu befahren.
Rubrik: OBJEKT
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