Schwellen an Türen haben eine lange Tradition und Geschichte. Bis heute werden Türschwellen an Außentüren mit einer Höhe von bis zu 15 Zentimetern eingebaut. Doch sind diese Hindernisse technisch überhaupt noch notwendig?
Die Norm für Bauwerksabdichtung (DIN 18195 Teil 9 aus dem Jahr 2010) und die Flachdachrichtlinie vom Deutschen Dachdeckerhandwerk fordern im Regelfall bestimmte Aufkantungshöhen als Schutz vor Wasser. Im Einzelfall ermöglicht allerdings die DIN 18195 „behindertengerechte“ Übergänge an Außentüren und laut der Flachdachrichtlinie sind barrierefreie Übergänge mögliche „Sonderlösungen“.
Rubrik: BAUDETAIL
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