Zwischenzeitlich ist auch im Mauerwerksbau die Umstellung auf die europäischen Bemessungsvorschriften erfolgt. Als Besonderheit im Vergleich zu den anderen Bauweisen, beispielsweise dem Stahlbeton- oder Holzbau, wird mit dem Teil 3 von Eurocode 6 auch ein vereinfachtes Verfahren für unbewehrte Mauerwerkskonstruktionen angeboten.
Nach dem Eurocode 6 wird der rechnerische Nachweis für Standardfälle bei üblichen Hochbauten auf ein Minimum reduziert, was der Praxis erlaubt, diese Nachweise per Hand durchzuführen. Auch weiterhin sind mit erfolgreicher Nachweisführung der Tragfähigkeit und bei Einhaltung der konstruktiven Vorgaben keine zusätzlichen Gebrauchstauglichkeitsnachweise notwendig.
Umfang: 2 Seiten
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