Brandschutz im Treppenraum

Anforderungen an notwendige Treppe und notwendigen Treppenraum

Exklusiv
bauplaner 5/2019
Bavaria Production Services GmbH
Brandschutz

Ein mit architektonischen Mitteln gestalteter Treppenraum kann die Visitenkarte eines Gebäudes sein. Wenn das gelungen ist, hat der Planer eine Vielzahl von Aufgaben erfüllt: Das Treppenhaus muss Anforderungen an das  sichere Begehen, den Trittschallschutz und den Brandschutz erfüllen.

Es ergeben sich Empfehlungen nach der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) und nach den Landesbauordnungen, die zum großen Teil aus der Musterbauordnung (MBO) abgeleitet werden.

Der Treppenraum soll das Gebäude erschließen und sicher begehbar sein. Die DIN 18065 ist anerkannte Regel der Technik. Darin werden lichte Raumbreiten, lichte Raumhöhen, Steigungsmaße, Auftrittsmaße, Podeste, Brüstungen, Geländer und die Beleuchtung festgelegt, wodurch das sichere Begehen und die Erschließung des Gebäudes gewährleistet werden.

Der Trittschallschutz im Treppenraum erhöht den Wohnkomfort. Neben den baurechtlichen Mindestanforderungen an den Trittschallschutz nach DIN 4109 sind auch die zivilrechtlichen Anforderungen zu beachten. Es ist davon auszugehen, dass bei einer üblichen Komfort- und Qualitätsausführung bereits erhöhte Anforderungen geschuldet sind. Der Treppenraum dient darüber hinaus auch als erster Fluchtweg. Außerdem ergeben sich Richtlinien nach der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) und nach den Landesbauordnungen, die zum großen Teil aus der Musterbauordnung (MBO) abgeleitet werden. Brandschutz ist Landesrecht. Das bedeutet für das jeweilige Bauvorhaben, dass die Landesbauordnung des Bundeslandes gilt.

----

4 Seiten

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,59 € *

Ähnliche Beiträge