Der Brandschutz von Schulen und Kindertagesstätten stellt einerseits hohe Anforderungen an das erforderliche Sicherheitsniveau dieser Gebäude, andererseits sollen Bewegungsdrang und Kreativität der Kinder nicht unnötig eingeengt werden. Zudem bergen häufig angestrebte Doppelnutzungen sich widersprechende Anforderungen vom alltäglichen Kitabetrieb bis zur Versammlungsstätte.
Aus bauordnungsrechtlicher Sicht werden gemäß § 2 (4) Musterbauordnung (MBO) Schulen generell und Kindertageseinrichtungen einschließlich Tagespflege für mehr als zehn Kinder wegen ihrer Funktion als Sonderbauten eingestuft.
Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.
- Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
- Diesen Artikel für 1,19 € kaufen*
Hinweis Widerrufsrecht