Brandverhalten von Bauprodukten

Brandklassifizierungsdokumente enthalten wertvolle Informationen

bauplaner 5/2019
Bavaria Production Services GmbH
Brandschutz

Im täglichen Sprachgebrauch von Planern, Herstellern und Gutachtern sind die Begrifflichkeiten wie „nicht brennbar“ oder „schwer entflammbar“ in Bezug auf Bauprodukte längst zur Routine geworden. Was sich tatsächlich dahinter verbirgt, ist den wenigsten aber wirklich klar.

In Deutschland wird das Brandrisiko in Gebäuden über die jeweiligen Landesbauordnungen in Verbindung mit einer Vielzahl weiterer Verordnungen und Richtlinien geregelt. Die Bauaufsicht hat dazu die möglichen bauaufsichtlichen Anforderungen an die jeweiligen Bauprodukte wie folgt benannt: nicht brennbar, schwer entflammbar, normal entflammbar und leicht entflammbar. Die Anforderung „nicht brennbar“ simuliert den Fall, dass das Bauprodukt keinen bzw. keinen wesentlichen eigenen Beitrag zu einem Brand liefert. Diese Produkte werden bevorzugt in Flucht- und Rettungswegen sowie in Bereichen mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr eingesetzt. Die Anforderungen „schwer  entflammbar, normal entflammbar und leicht entflammbar“ beziehen sich ausschließlich auf die Phase der Zündung und des darauffolgenden Entstehungsbrandes.

Der Vollbrand ist nicht Gegenstand der Risikobetrachtung für die frühen Brandphasen. Die  wichtigste Frage ist, ob ein Bauprodukt mit einer geringen Zündenergie, zum Beispiel mittels eines Zündholzes, während eines sehr kurzen Einwirkungszeitraumes einfach entzündbar (leicht entflammbar) ist. Dabei gibt es nach dem DIN-Modell die Einwirkzeit von 20 Sekunden und nach europäischer Regel von 15 bzw.  30 Sekunden. Falls das Bauprodukt die Prüfung nicht besteht und somit als leicht entzündbar eingestuft wird, darf es in Deutschland nicht in Gebäuden eingebaut werden. Im Fall einer bestandenen Prüfung wird das Bauprodukt als normal entflammbar eingestuft, und es ist in bestimmten Bereichen einbaubar. Trotzdem ist es, wie der Name sagt, ein normal entflammbares Bauprodukt, welches über keine erhöhten Brandschutzeigenschaften verfügt. Im Falle des Erreichens der Qualität „schwer entflammbar“ ist das entsprechende Bauprodukt zwar brennbar, wird aber zu Beginn eines Brandes eher zögerlich mitbrennen. Die Prüfung umfasst 10 Minuten Brandbelastung. Man hat früher gern den brennenden Papierkorb als Vergleich für die vorgesehene Brandschachtprüfung bemüht. Die Brandausbreitung ist zu diesem Zeitpunkt noch gering und die Freisetzung von Wärme und Rauch noch begrenzt. Zum Zeitpunkt des Vollbrandes wird sich das Brandverhalten eines schwer entflammbaren Bauprodukts eher marginal von dem eines normal entflammbaren Bauprodukts unterscheiden.

National und europäisch geregelte Brandprüfungen
Die Zuordnung eines Bauproduktes zu den oben genannten bauaufsichtlichen Anforderungen „nicht brennbar“, „schwer entflammbar“, „normal entflammbar“ und „leicht entflammbar“ erfolgt über vorangegangene Brandprüfungen. Mittels repräsentativer Simulationsversuche werden bestimmte Parameter  erreicht, die dann eine Einstufung oder auch Klassifizierung in bestimmte Brandklassen erlaubt. Momentan gibt es sowohl deutsche DINgeregelte  Brandprüfungen und Klassifizierungen als auch europäisch in EN geregelte Tests und Einstufungen. Welches Verfahren anwendbar ist, hängt meist von dem zu bewertenden  Produkt ab. Es gibt Produkte, die nur noch europäisch geregelt sind. Andere sind derzeit noch ausschließlich national eingeordnet. Und es gibt sogar welche mit einer Wahlmöglichkeit  zwischen DIN und EN. Die Zuordnungen verändern sich insofern, als dass die Zahl der ausschließlich europäisch zu klassifizierenden Bauprodukte zunimmt. Es empfiehlt sich daher  für einen Anwende r, der nicht in der Lage ist, permanent diese Entwicklung zu beobachten, anstelle von noch häufig zu hörenden B1-Klassifizierung nach DIN 4102 Teil 1 oder einer neuen Euroklasse wie C-s1do nach DIN EN  13501 Teil 1, lieber ausschließlich die oben bereits aufgeführten deutschen bauaufsichtlichen Anforderungen „nicht brennbar“, „schwer entflammbar“, „normal entflammbar“ und „leicht entflammbar“ zu verwenden. Diese bleiben auch weiterhin gültig und sind in der neuen MBO und der MVV TBB entsprechend zu finden.

Klassifizierungsdokumente für Bauprodukte
Gerade beim Einbau von Bauprodukten bedarf es wegen der Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen, Nachweisen und Dokumenten einer besonderen Aufmerksamkeit. Die zum  Nachweis des Brandverhaltens von Bauprodukten ausgestellten Dokumente sind immer positiv ausgestellt. Das heißt, dass in der Regel nur die im Dokument beschriebenen Einbauvarianten und Details über das klassifizierte Brandverhalten verfügen. Die nicht enthaltenen  Varianten können entweder nicht geprüft oder aber mit negativem Ergebnis geprüft sein.  Das lässt sich recht einfach am Beispiel von Fußbodenbelägen erläutern. In den Klassifizierungsdokumenten gibt es verschiedene Versionen. Ist eine Verklebung ohne Einschränkung zulässig, darf jeder ansonsten geeignete Kleber zum Einsatz kommen. Sind bestimmte Kleberfamilien vorgegeben, darf herstellerunabhängig jeder Kleber verwendet werden, der einer dieser Kleberfamilien zuzuordnen ist. Sind im  Dokument nur ein oder mehrere Kleber explizit aufgelistet, be steht keinerlei Wahlmöglichkeit. Wird nicht der vorgeschriebene Kleber verwendet, gilt das klassifizierte Brandverhalten nicht mehr. In einem solchen Fall droht der Rückbau. Die projektbezogene nachträgliche Brandprüfung bei einer Brandprüfstelle ist möglich, birgt aber ein großes Risiko. Außerdem wird danach  meist noch eine projektbezogene Anwendungsgenehmigung n Form der Zustimmung im Einzelfall bzw. der Nachweis der Verwendbarkeit im Einzelfall erforderlich. Weitere häufige Fehler bei Bauprodukten sind die Verwendung nicht in der Klassifizierung enthaltener Untergründe, wie z. B. anderer Dämmstoffe.

Das Brandrisiko von Bauprodukten kann aber auch nachträglich verändert werden. In nahezu allen Dokumenten findet man den Hinweis, dass nachträglich aufgebrachte Beschichtungen oder Ähnliches das Brandverhalten beeinflussen können. Insofern kann unter Umständen bereits eine nachträglich aufgebrachte Farbe ein Bauprodukt aus der Nichtbrennbarkeit in die Brennbarkeit verschieben. Geschieht das in einem Rettungsweg sind im Brandfall unvorhersehbare Folgen denkbar. Ähnlich ist es bei Sonnenschutzanlagen. Bei textilen Vorhängen wird die Verbesserung des Brandverhaltens oft durch eine Imprägnierung mit Flammschutzmitteln erreicht. Da steht dann die Frage, ob diese Brandschutzimprägnierung wasserlöslich  ist. Nur wenn im zugehörigen Klassifizierungsdokument das Waschen und/oder chemische Reinigen erlaubt ist, kann das ohne Beeinträchtigung des Brandverhaltens des Sonnenschutzes getan werden. Im anderen Fall muss der Sonnenschutz bei einem bestimmten Grad der Verschmutzung ersetzt werden.

Zusammenfassend lassen sich folgende Feststellungen treffen. Die Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten erfolgt  nach festgelegten Regeln und Normen. Die Grundlage sind modellhafte Brände, die nicht zwingend Praxisbezug haben. Die Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten erfolgt nach unterschiedlichen Regulativen, die produktabhängig ausgewählt werden müssen. Die Klassifizierung des Brandverhaltens von Baustoffen enthält sehr häufig Einschränkungen und Vorgaben, die sowohl beim Einbau als auch bei der späteren Nutzung beachtet werden müssen. Daher empfiehlt sich, die Klassifizierungsdokumente aller bei  einem Bauvorhaben zum Einsatz gekommenen Bauprodukte vollständig so vorzuhalten, dass später jederzeit Einblick genommen werden kann.

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