Cyberrisiken fest im Griff

Cloud Solutions
Codecs und Standards
HDI
HDI Ingletter
Cyberangriffe sind auch für Architekten und Ingenieure eine ernst zu nehmende Gefahr. Besonders die Netzwerke und Kundendaten der Büros sind für die Kriminellen ein interessantes Ziel. Ganz wichtig: Professionelle Hilfe im Schadenfall.

Eine Warnmeldung erscheint auf dem Bildschirm: Das installierte Antivirenprogramm meldet eine verdächtige Datei. Der Architekt schaltet seinen IT-Dienstleister ein. Der Servicepartner ist jedoch kein IT-Forensiker. Die Infizierung durch eine sogenannte Spyware bleibt daher unerkannt. Die Folge: Die Hacker gelangen durch einen eingeschleusten „Keylogger“ an Passwörter und verschaffen sich Zugang zu geheimen Ausschreibungsdaten. Erst einige Wochen später wird dem Architektenteam bewusst, dass es gehackt wurde.

Cyberattacken sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Betroffen sind nicht nur Ministerien und Unternehmen. Architekten und Ingenieure sind ebenso im Visier. Die Hacker agieren hochprofessionell und finden stets neue Wege, um auch in die Netzwerke der Büros einzudringen. Den Tätern geht es nicht nur darum, spezielles Know-how anzuzapfen. Oftmals zielen sie darauf ab, Geschäftsabläufe zu sabotieren oder die IT-Infrastruktur für eigene Zwecke zu nutzen (siehe Schaubild). Über die manipulierten Rechner werden dann teure Sonderrufnummern angerufen oder Spam-Mails verschickt. Der folgende Fall zeigt die Bandbreite der Schäden.

Auf einer Dienstreise verliert ein Ingenieur sein Notebook. Auf dem Gerät befinden sich auch Informationen von laufenden Projekten und Kunden. Kurze Zeit später konfrontieren Dritte seinen Kollegen damit, die sensiblen Daten im Internet zu veröffentlichen. Massive Reputationsschäden wären die Folge. Es drohen Schadenersatzforderungen vonseiten der Betroffenen. Zudem ist das Ingenieurbüro für die Datensicherheit verantwortlich und muss aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen. Wie können sich die Ingenieure und Architekten angesichts dieser Herausforderungen bestmöglich schützen?

Dreiteiliges Schutzkonzept ist Chefsache
Aufgrund solcher Bedrohungsszenarien gehört Cybersicherheit zu den strategischen Aufgaben und sollte direkt bei der Geschäftsführung angesiedelt sein. Ein wirksames Schutzkonzept beinhaltet drei Aktionsfelder:

  1. Technischer Schutz: Ein Antivirenprogramm installieren, eine Firewall einrichten, geschäftliche Daten regelmäßig sichern, Zugänge für IT-Administratoren und Mitarbeiter festlegen.
  2. Organisatorische Maßnahmen: Einen Cyberverantwortlichen benennen, Mitarbeiter im Umgang mit Daten schulen und Vorbereitungen für den Ernstfall treffen.
  3. Abschluss einer Cyberversicherung: Für den Ernstfall einen kompetenten Ansprechpartner mit umfangreichen Assistance-Leistungen an der Hand haben. Die Kosten und finanziellen Schäden aufgrund von Cyberangriffen absichern, einschließlich der Folgen daraus resultierender Betriebsunterbrechungen. 

Sobald technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen versagen oder durchbrochen werden, schließt die Cyberdeckung die entstandene Lücke im Schutzkonzept der Planer und Statiker. Auch für das Architektur- oder Ingenieurbüro ist eine Cyberversicherung unverzichtbar. Sie gehört inzwischen genauso selbstverständlich zur geschäftlichen Grunddeckung wie die Betriebshaftpflicht- und die Feuerversicherung. 

Die HDI Cyberversicherung bietet Architekten und Ingenieuren einen umfassenden Versicherungsschutz. Die Deckung greift, wenn personenbezogene Daten infolge eines Cyberangriffs gestohlen oder Geschäftsgeheimnisse Dritter verletzt werden. Mögliche Haftpflichtansprüche, beispielsweise von betroffenen Geschäftspartnern, sind ebenso abgedeckt wie Eigenschäden. Dazu gehören neben den umfangreichen Assistance-Leistungen, wie IT-Forensik und Benachrichtigungskosten auch die Wiederherstellung beschädigter oder gelöschter Daten. Für den Zeitraum, in dem der Geschäftsbetrieb stillsteht, wird der Gewinnausfall samt fortlaufender Kosten übernommen – ganz gleich, ob eine Netzwerk-Attacke dafür verantwortlich ist oder ein Bedienungsfehler eines Mitarbeiters.

Einen zusätzlichen Mehrwert schafft die „Bring your own device“-Deckung: „Hierüber ist auch die Verwendung von eigenen IT-Systemen und Geräten der Mitarbeiter abgesichert“, sagt Marion Mahlstedt, Leiterin Produktmanagement Cyberversicherung bei HDI. Denn der Trend, dass auch Arbeitnehmer ihr eigenes Tablet oder ihr Smartphone für berufliche Aufgaben nutzen, ist ungebrochen. Hierdurch entstehende Cyber-Schäden sind bereits in der Grunddeckung abgesichert. Optionen zur bedarfsgerechten Erweiterung, wie die Abwehr einer Cyber-Erpressung, komplettieren den Versicherungsschutz.

Auf den Ernstfall vorbereitet sein
„Ganz wichtig ist, dass unsere Kunden sich sofort melden, sobald der Verdacht einer Cyberattacke besteht“, betont Marion Mahlstedt. Der Versicherer macht dabei erstmal keinen Unterschied, ob ein Cyberangriff tatsächlich vorliegt oder nicht: Die Kosten für Forensik und Schadenfeststellung werden innerhalb der ersten 48 Stunden ohne Anrechnung auf einen Selbstbehalt übernommen. Dies erleichtert es Kunden, gerade in solchen kritischen Situationen schnell zu handeln. 

Die zügige und professionelle Hilfe im Schadenfall steht im Mittelpunkt der HDI Cyberversicherung. Rund um die Uhr können Kunden eine Cyberschaden-Hotline nutzen. So besteht jederzeit Zugriff auf einen spezialisierten IT-Dienstleister. Bei der eingangs geschilderten Bedrohung schaltet sich der Cyberexperte per Fernwartung auf den betroffenen Rechner und beginnt mit der Forensik. In vielen Fällen kann damit schnell und unkompliziert ein Schaden beseitigt oder sogar vermieden werden. Daher bietet HDI diesen Service für die ersten 90 Minuten ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt.

Stellen Kunden oder Geschäftspartner aufgrund eines Cyberangriffs Schadenersatzforderungen, erfolgt durch den Versicherer die Haftungsprüfung. Berechtigte Ersatzansprüche werden übernommen, unberechtigte abgewehrt. Bei Bedarf vermittelt HDI einen auf IT-Recht und Datenschutz spezialisierten Rechtsanwalt. So werden die Anforderungen bei den Melde- und Informationspflichten nach der DSGVO erfüllt. Bei drohenden Reputationsschäden sind auch die Kosten für eine PR-Agentur abgedeckt, damit die richtigen Kommunikationsmaßnahmen ergriffen werden. Das Architektur- oder Ingenieursbüro hat die Cyberrisiken somit fest im Griff: Mögliche finanzielle Schäden sind abgesichert und das Mitarbeiterteam ist für den Ernstfall gerüstet.

Ähnliche Beiträge