Seit 1. Juli gelten die gesetzlichen Anforderungen der BauPV, in denen die Anforderungen an Hersteller, Importeur und Händler detaillierter und verbindlicher festgelegt werden als in der bisherigen Bauprodukten-Richtlinie. Mit der CE-Kennzeichnung wird nun die erklärte Leistung des Produkts insbesondere mit dem neuen Dokument der Leistungserklärung (LE) bescheinigt. Dies soll den Verbraucherschutz stärken und die Verantwortung der Hersteller hervorheben.
Rubrik: Bautechnik
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