Bevor die eigentliche Brandschutzplanung beginnen kann, muss die spezifische bauordnungsrechtliche Bewertung erfolgen. Nur so ist eine rechtssichere und belastbare Brandschutzplanung möglich. Welche Fehler dabei unterlaufen können, zeigt der folgende Beitrag.
Jedes Haus braucht ein tragfähiges Fundament. Ohne Fundament ist ein Haus nicht stabil, nicht widerstandsfähig, kurz: nicht benutzbar. So, wie das Fundament für das Haus, ist die bauordnungsrechtliche Einordnung für die Brandschutzplanung. Ohne geht nicht.
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