Editorial: Was bringt die neue EnEV?

Ministerialrat Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner

Exklusiv
bauplaner 09/2014
Ministerialrat Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist 2002 erstmals in Kraft getreten und wurde seitdem mehrfach wegen politischer Zielstellungen, der Umsetzung von EU-Richtlinien und Änderungen des technischen Regelwerkes angepasst.
Die Energiewendebeschlüsse der Bundesregierung machten eine Weiterentwicklung der EnEV erforderlich. Die neue EnEV trat am1. Mai 2014 in Kraft. Als erster Schritt auf dem Weg zur Einführung des Niedrigstenergiegebäudestandards und damit zum klimaneutralen Gebäude wird für den Neubau ab dem 1. Januar 2016 eine Verschärfung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs um 25 Prozent umgesetzt. Im Gebäudebestand ist keine Verschärfung der Anforderungen vorgesehen. Hier soll mit Augenmaß und finanzieller Förderung agiert werden. Neu ist dabei das Gebot zum Austausch von Wärmeerzeugern, die mehr als 30 Jahre in Betrieb waren.
Die Planungspraxis und der verstärkte Einsatz neuer Technologien hatten zur Fortschreibung der DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ geführt. Zahlreiche Erkenntnisse aus den Auslegungen zur Durchführung der EnEV sollen in die Verordnung eingearbeitet werden, um einen reibungslosen Vollzug zu gewährleisten. Für zu errichtende Nichtwohngebäude verweist die EnEV 2014 generell auf die DIN V 18599:2011-12 als Berechnungsvorschrift. Bei Wohngebäuden bleibt die Dualität der Berechnungsverfahren von DIN V 18599 als auch die DIN V 4108-6 /DIN V 4701-10 zunächst noch erhalten. Seit Inkrafttreten der EnEV vor über zehn Jahren wird über Vereinfachungen für einfache Gebäude diskutiert. Nunmehr wurde auf Drängen der Länder ein Vereinfachungsansatz für neue Wohngebäude vorgestellt („EnEV-easy“). Dabei geht es nicht um ein neues Rechenverfahren. Vielmehr wurde lediglich eine Vielzahl von Modellhäusern berechnet und diese Ergebnisse in einer Tabelle zusammengestellt. Das heißt, dass EnEV-easy eher eine Rechenerleichterung ist als ein neues Verfahren.
Mit der EnEV 2014 wurden auf der Grundlage der novellierten EU-Richtlinie zur Gebäudeenergieeffizienz weitere Veränderungen in der Energieausweispraxis umgesetzt. Die Vorlagepflichten wurden verschärft, die Modernisierungsempfehlungen in die Ausweise integriert und die Aushangpflicht weiter ausgeweitet. Mit den neuen Energieausweisen werden gleichzeitig auch Energieeffizienzklassen für die Endenergie eingeführt und auf dem bisherigen „Bandtacho“ kenntlich gemacht. Sie sollen die Verbraucher insbesondere in Immobilienanzeigen noch schneller orientieren. Die neue EnEV kann bei richtiger Anwendung ein guter Baustein der Energiewende und für aktiven Klimaschutz sein.

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